Allgemeine Geschaftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Von Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter

Zürich, 23. 10. 2020

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§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter und dem Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient und Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter zum Zweck einer Beratung, einem Vorgespräch oder einer Therapie auf einen Termin einigen. Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder der Praxis-Inhaber durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung zur Beratung beim Klienten anwendet.
b) Über die Behandlungsmethode entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmasslichen Klientenwillen entspricht. Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Beratung nicht den Besuch bei einem Arzt, noch Psychologen ersetzt. Auch das Absetzen von etwaigen Medikamenten oder Therapien fällt ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Klienten und wird von Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter in keiner Form befürwortet oder abgelehnt. Im Zweifelsfalle ist die oben erwähnte Fachperson zu konsultieren.
c) Die Sitzungsteilnahme an einer Beratungssitzung ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.
Mit Inanspruchnahme einer Beratung bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
a) Der Klient möge bitte bedenken, dass Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter durch unentschuldigtes Fernbleiben zu einem Termin nicht nur ein Zeit– und Vorbereitungsaufwand entsteht, sondern dass der Termin kurzfristig auch nicht mehr weiter vergeben werden kann. Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen.
Nach dieser Frist gilt das gesamte Sitzungshonorar als geschuldet. Dies gilt nicht, sofern den Klienten an der Versäumnis des Termins kein Verschulden trifft und er Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter gegenüber unverzüglich schriftlich nachweist (etwa durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das die Teilnahme-Unfähigkeit zum Sitzungszeitpunkt bescheinigt).
b) Sollte Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.
d) Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter kann naturgemäss keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.
e) Sowohl der Klient als auch Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter sind berechtigt, die Behandlung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Geht der Behandlungsabbruch vom Klienten aus, gilt der Preis für die begonnene Sitzung als geschuldet. Geht der Behandlungsabbruch von Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter aus, entfällt das Honorar. Der Klient hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§ 5 Vergütung
Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuell sind. (Siehe Tarif)
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
a) Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter behandelt die Klientendaten streng vertraulich und erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten. Davon ausgenommen sind einzig Personensorgeberechtigte, falls der Klient nicht mündig ist.
b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung des Klienten vorliegt, bestimmten Personen Auskunft erteilen zu dürfen oder wenn Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund eines Urteils eines Schweizer Gerichts.
c) Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter führt Aufzeichnungen über Therapie-Verlauf und Inhalt in einem geschützten Bereich der Plattform healthapp.ch. Dem Klienten steht die Einsicht in diese Akte zu und er kann jederzeit deren Vernichtung verlangen.
d) Über den Umgang mit digitalen Daten gibt die nachfolgende Datenschutzverordnung Auskunft.

§ 7 Dienstleistungen von Drittanbietern
Wohlfühlprojekt.ch.ch, Christina Schurter haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Wohlfühlprojekt, Christina Schurter haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch Wohlfühlprojekt.ch, Christina Schurter zu Stande gekommen sind. Dies gilt nicht für den Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich

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